Zusammenarbeit
Vereinbarungen über gemeinschaftliche Unternehmungen in Tätigkeiten von allgemeinen Interesse
Die Unternehmen oder Körperschaften können einen gemeinschaftlichen Geschäftsvertrag mit der Fundación über Tätigkeiten von allgemeinen Interesse abschließen, im Austausch mit einem Betrag oder finanzieller Hilfe, um diese Aktivitäten zu verwirklichen und auf diese Weise bestimmte Ziele der Fundación zu erfüllen.
Die beigesteuerten Zuwendungen oder die angefallenen Kosten werden als abzugsfähige Aufwendungen betrachtet, um die Besteuerungsgrundlage zu ermitteln für die Körperschaftsteuer der Gemeinschaftsträger, die Einkommensteuer für Nichtansässige der Steuerzahler, die auf spanischem Gebiet als Niederlassung arbeiten oder der Nettoertragswert der Geschäftstätigkeit der Steuerzahler, die Einkommensteuer im direkten Gewinnermittlungsverfahren zahlen.